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Brandschutzschilder nach neusten Richtlinien

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Wir führen in unserem Sortiment Langnachleuchtende Brandschilder in LimarLite Qualität und
den Normen BGV A8 und SN EN ISO 7010.

Beachten Sie bitte, dass einheitlich gekennzeichnet wird.
Zurzeit werden alle erwähnten Symbole in der Schweiz von den Behörden akzeptiert.
Wir empfehlen Ihnen, wann immer es möglich ist, Aluminiumschilder zu verwenden.

LimarLite- Produkte erfüllen das nach DIN 53438-3 geforderte Brandverhalten
der Klasse F1.
Diese Schilder werden standardmässig ohne Bohrung ausgeliefert.

EXPOLIT IMP-Line 190 mcd/m2 und 520 mcd/m2. (SN EN ISO 7010)
Selbst in Räumen mit gedämpfter oder nur zeitweiser Beleuchtung, sind diese Schilder
immer noch sehr gut sichtbar nach Ausfall der Beleuchtung.

Nationale Gesetze und Richtlinien

Nationale Gesetze und Richtlinien über die minimale Leuchtdichte von nachleuchtenden Produkten
- Die Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) verlangt seit Mai 2015 mind. 150 mcd/m2 bei Rettungsschildern
- Die VKF Brandschutzvorschriften 2015 verlangen mind. 150 mcd/m2 bei Rettungsschildern
- Das STP Notbeleuchtung der SLG Fachgruppe Notlicht verlangt seit 2015 mind. 150 mcd/m2 bei Rettungsschildern
- Die NPK 774 Brandschutzeinrichtungen verlangt seit 2012 mindestens 150 mcd/m2 bei Rettungs- und Brandschutzschildern

Nationale Richtlinien über Sicherheitssymbole
- Seit 2012 gilt für graphische Symbole, Sicherheitsfarben und Sicherheitskennzeichen die Schweizerische Norm SN EN ISO 7010

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